Handelsvertreterverträge
Der Handelsvertreter ist ein selbständiger Unternehmer, der für die erfolgreiche Ver- mittung von Verträgen eine Provision erhält. Er arbeitet also erfolgsbezogen. In den europäischen Rechtsordnungen finden sich hierzu rechtliche Regelungen, die aufgrund von Direktiven der Europäischen Gemeinschaft in vielen Punkten einheitlich sind. Die wichtigsten Punkte, die in einem Handelsvertretervertrag geregelt werden müssen, sind:
- Aufgabengebiet des Handelsvertreters
- Gebiet, in dem der Handelsvertreter tätig wird
- Gewährung von Exklusivität oder nicht
- Verantwortlichkeit des Handelsvertreters für Zahlungsausfälle von Kunden
- Vertragsdauer
- Konkurrenzverbot.
Keiner Regelung bedarf hingegen der Handelsvertreterausgleichsanspruch, da dieser aufgrund europäischen Rechtes gesetzlich vorgeschrieben ist, also insbesondere durch den Vertrag nicht abbedungen werden kann. In der Praxis entstehen die meisten Probleme im Hinblick auf das Wettbewerbsverbot; daher muß klar festgelegt werden, in welchem Umfang der Handelsvertreter auch für andere Firmen tätig werden kann. Wichtig ist es auch zu klären, ob der Handelsvertreter neben der Provision noch weitere Zahlungen, insbesondere Kostenerstattungen verlan- gen kann. An manchen Stellen bestehen dementsprechend Verhandlungsspielräume, die ausge- nutzt werden können. Kosten Die Erstellung von Handelsvertreterverträgen kann relativ kurzfristig, falls nötig innerhalb von zwei bis drei Tagen erfolgen. Um den Aufwand gering zu halten, empfiehlt sich jedoch, zunächst mit dem Handelsvertreter die Eckdaten zu besprechen. Generell ist der Erfahrungswert, dass die juristische Begleitung eines Handelsvertretervertrages durchschnittlich 10 bis 15 Stunden in Anspruch nimmt. Wenn derselbe Vertrag mit mehreren Handelsvertretern abgeschlossen wird, kommen in der Regel pro Vertrag noch einmal ein bis zwei Stunden dazu, um den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Handelsvertreters Rechnung zu tragen.