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Auseinandersetzungen anlässlich der Beendigung von Arbeitsverträgen



Problemstellung

Im Zuge der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommt es regelmäßig zu einer Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese dreht sich oft um eine eventuelle Abfindung.

Viele dieser Auseinandersetzungen landen quasi automatisch vor den Arbeitsgerichten, weil ein gekündigter Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen Klage erheben muß, anderenfalls die Kündigung ohne weiteres wirksam wird. Bei Angestellten in Geschäftsführerposition, für die das Arbeitsgericht nicht zuständig ist, ist es jedoch eher die Regel, daß man sich außergerichtlich einigt. In beiden Fällen kommt es sehr auf die richtige Verhandlungsstrategie und -taktik an. Aus Sicht des Arbeitgebers wie des Arbeitnehmers ist es wichtig zu wissen, daß das deutsche Arbeitsrecht keineswegs bei jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung einen Abfindungs- anspruch nach sich zieht. Im Gegenteil sieht das deutsche Recht bei einer berechtigten Kündigung gerade keine Abfindung vor. In der Praxis läuft es jedoch sehr häufig auf eine Abfindung hinaus, sei es, weil die Kündigung vom Arbeitgeber leider nicht ordnungs- gemäß vorbereitet wurde oder die Abfindung in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. Ist man an diesem Punkt, muss man allerdings wissen, dass die einvernehmliche Trennung mit vielen Problemen außerhalb des Arbeitsrechts besetzt ist. Hier sind insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtliche Implikationen zu beachten, die die Gestaltung einvernehmlicher Trennungen erschweren.

Kosten

Bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeit in streitigen Angelegenheiten arbeiten wir grundsätzlich auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Im Einzelfall - wenn der Aufwand besonders hoch ist - müssten wir hiervon unter Umständen abweichen und nach Stunden abrechnen. Da jeder Fall anders liegt, ist es naturgemäß nicht möglich, für einen solchen Fall konkrete Vorhersagen zu treffen. Hier würden wir jedoch mit Ihnen über den zu erwartenden Aufwand im konkreten Fall sprechen.

 

Für nähere Fragen und eine erste Kontaktaufnahme steht Ihnen Rechtsanwältin Bettina Steinberg jederzeit gerne zur Verfügung.


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