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Die Tarife unserer Sozietät:



Da wir ganz überwiegend beratend tätig sind, rechnen wir grundsätzlich nach dem Zeitaufwand ab. Der Standardstundensatz für unsere Tätigkeit liegt bei EUR 300,00 pro Stunde zuzüglich anfallender Kosten und eventuell anfallender Umsatzsteuer.

Bei den Beschreibungen unserer einzelnen Tätigkeiten haben wir jeweils überschlägig den zu erwartenden anwaltlichen Zeitaufwand beziffert. Hieraus lassen sich die zu erwar- tenden Gebühren ableiten. Bitte beachten Sie, dass unter Umständen noch Notar- gebühren oder aber Steuerberatungskosten hinzukommen, die stark einzelfallabhängig sind.

Gerne sprechen wir mit Ihnen auch über Pauschalvergütungen und langfristige Bera- tungsverträge.

Eine Besonderheit gilt für das Forderungsinkasso: Hier arbeiten wir grundsätzlich auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die anfallenden Gebühren sind dann von der Höhe der einzutreibenden Forderung und von dem konkreten Aufwand abhän- gig.

Als Anhaltspunkt können die Werte in der Tariftabelle (siehe linke Spalte) dienen.

In besonders gelagerten Fällen ist es jedoch erforderlich, auch eine Forderungs- eintreibung nach Zeitaufwand abzurechnen. Informieren Sie sich hierzu bitte unter dem Punkt "Forderungseinzug", weiter unten.


Die Tarife für den Schwerpunkt Forderungsinkasso:

Bei höheren Werten sinkt die Gebühr prozentual. Liegt sie - wie aus der obigen Tabelle ersichtlich - bei EUR 100.000,00 bei bis zu 2 % des Gegenstandswertes, beträgt der entsprechende Wert bezogen auf EUR 1.000.000,00 EUR 6.744,00, somit also nur noch 0,64 %.  



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