Rechtsberatung Italien
Unser Büro ist seit rund 20 Jahren im besonderen Maße auf den Deutsch-Italienischen Geschäftsverkehr spezialisiert. Die Mehrzahl unserer Anwälte spricht sowohl Deutsch als auch Italienisch. Wir beschäftigen in Köln italienische Juristen, sind aber auch in Mailand gemeinsam mit unserer dortigen Kooperationssozietät präsent.
Italien ist einer der größten Handelspartner der Bundesrepublik Deutschland. Die Kontakte sind daher vielfältig. Es entstehen jedoch immer wieder Probleme, die teils auf der Unkenntniss der Rechtsordnungen, teils aber auch auf Sprachprobleme berühren. Deswegen ist es grundsätzlich empfehlenswert, schon zu Beginn einer Deutsch-Italienischen Geschäftsbeziehung die rechtlichen Rahmen und Bedingungen abzuklopfen.
Viele Dinge können vertraglich geregelt werden. Man darf allerdings nicht davon ausgehen, dass in Italien wie in Deutschland mehr oder minder die gleichen Regelungen gelten. Zwar ist viel ähnlich, die Tücke liegt aber im Detail. So ist es in Italien bedeutend schwieriger, allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vertragsgegenstand zu machen. Es ist auch kein Geheimnis, dass die Rechtsverfolgung in Italien deutlich länger dauert als in Deutschland, sodass im Vorfeld - gemeinsam mit dem italienischen Partner - überlegt werden sollte, wo Meinungsverschiedenheiten ausgetrieben werden könnten und nach welcher Rechts- und Verfahrensordnung verfahren werden soll.
Zwischen Deutschland und Italien gibt es die üblichen Vertriebskanäle, wobei dem Handlersvertreter eine besondere Rolle zukommt.
Vertrieb in Italien
Unser Büro beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Handelsvertreter-Fragestellungen in allen Facetten (Vertragsschluss, Vertragsabwicklung, Entschädigung bei Vertragsbeendigung).
Zahlreiche Deutsche Unternehmen haben aber auch Mitarbeiter in Italien, und zwar unabhängig davon, ob Sie in Italien eine eigene Gesellschaft unterhalten oder nur eine Niederlassung der deutschen Gesellschaft. Das italienische Arbeitsrecht ist - man glaubt es kaum - noch komplexer und facettenreicher als das deutsche Arbeitsrecht. Insbesondere bei der Vertragsbeendigung mit einem Arbeitnehmer, auch bei relativ kleinen Einheiten, können ganz schnell eine hohe Abfindungssumme im Raum stehen. An dieser Stelle ist anwaltliche Begleitung sicherlich sehr sinnvoll.
Grundstücksrecht
Gerne sind wir im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften in Italien für Sie tätig. Viele Deutsche lieben Italien und erfüllen sich mit dem Kauf einer Immobilie an einem besonders schönen Ort einen lang gehegten Lebenstraum. Damit dieser Traum, welcher schon im Inland zum Alptraum werden kann, reibungslos abgewickelt wird, bieten wir Ihnen gerne unsere Unterstützung an.