Internationale Verträge
I. Was ist ein "komplexer" Vertrag?Die meisten Verträge, die das Wirtschaftsleben bestimmen, sind rechtlich nicht besonders kompliziert. Der im Wirtschaftsleben wichtigste Vertrag dürfte der Kaufver- trag sein; er ist in der Regel formlos gültig, was dazu führt, das in der Praxis selten ausführliche schriftliche Verträge abgeschlossen werden. Die Abwicklung erfolgt vielfach auf der Basis von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die hat vor allem damit zu tun, daß der einzelne Vertrag für sich betrachtet in der Regel kein überragendes wirtschaftliches Volumen hat. Ist dies allerdings der Fall, sollte man sehr darauf achten, die wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen zu regeln. Dies gilt insbesondere im internationalen Bereich, da hier eine Reihe von besonderen Fragen entstehen. Deswegen sollte man die wirtschaftliche Schwelle für die schriftliche Fixierung der Vereinbarungen nicht zu hoch anlegen und hierüber ernsthaft ab einem Vertragsvolumen von EUR 50.000,00 nachdenken.Internationale Verträge kranken oft daran, daß sie zwar eine Reihe von Details enthalten, aber eine Rechtswahl vermissen lassen. Tritt dann eine offene Fragestellung auf, ist der Streit vorprogrammiert. Zwar gibt es für internationale Kaufverträge mittlerweile das UN-Kaufrecht, eine internationale Vereinbarung, die alle wirtschaftlich bedeutenden Länder der Welt unterschrieben haben. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine abschließende Regelung; so läßt das UN-Kaufrecht z.B. die Verzinsung von fälligen und noch nicht gezahlten Forderungen offen.Die Frage des anwendbaren Rechtes bestimmt sich nach dem internationalen Privatrecht am Sitz des Richters, der eine streitige Auseinandersetzung entscheidet. Die meisten nationalen Rechtsordnungen lassen für internationale Verträge die Wahl des anwend- baren Rechtes zu; ebenso ist es möglich, das entscheidende Gericht auszuwählen oder ein Schiedsgerichtsverfahren zu vereinbaren. Entsprechend klare Regelungen vermindern selbstverständlich das Risiko einer streitigen Auseinandersetzung erheblich. Insbe- sondere kann vermieden werden, daß die Auseinandersetzung vor Gerichten eines Staates entschieden wird, die sehr langsam arbeiten.II. Verfahrensweise und zeitlicher AufwandKomplizierte Verträge sollten nicht unter Zeitdruck geschlossen werden. Als Faustregel kann man sagen, daß Vertragsverhandlungen in solchen Fällen ca. 4 Wochen eingeplant werden sollten. Diese Zeitschiene gilt allerdings nur, wenn wesentliche wirtschaftliche Rahmendaten des Vertrages - also beispielsweise Liefermengen, Lieferzeiten, Lieferkon- ditionen und natürlich das zu liefernde Produkt an sich - feststehen. Ist dies nicht der Fall, ist mit einer wesentlich längeren Dauer der Vertragsverhandlungen zu rechnen.Generell ist anzuraten, sich im Rahmen von Vertragsverhandlungen auf die Vorgehensweise zu verständigen. Es ist nicht sinnvoll, daß beide Parteien einen Entwurf machen, da dies regelmäßig zu Doppelarbeit führt. Es ist besser, sich darauf zu verständigen, daß eine Partei einen Entwurf vorlegt, in den dann die andere ihre Vorstellungen einbringt. Hier sollte zunächst das "schriftliche" Verfahren gewählt werden, damit sich die Punkte herauskristallisieren, die näherer Diskussion bedürfen. Eine solche Diskussion ist dann regelmäßig am besten im Rahmen einer persönlichen Besprechung zu führen, in der im Idealfall dann gleich die Unterschrift unter den Vertrag erfolgen kann.III.KostenWir werden bei der Tätigkeit im Rahmen von komplexen internationalen Verträgen auf der Basis des Zeitaufwand tätig (vgl. Tarife). Bei sehr hohen vertraglichen Volumina sind wir unter Umständen gehalten, das sich hieraus auch für uns ergebende Risiko über das Honorar zu berücksichtigen, was bedeutet, daß die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erfolgt. Die Einzelheiten besprechen wir mit Ihnen vor unserem Einstieg in die Sache.Für nähere Fragen und eine erste Kontaktaufnahme steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Christoph von der Seipen jederzeit gerne zur Verfügung.