Tätigkeit im Ausland
Die meisten deutschen Unternehmen sind im Export geschäftstätig und daher mehr oder minder häufig mit der Frage konfrontiert, welches Recht auf ihre Vertragsbeziehung überhaupt anwendbar ist. Das problem: viele machen sich hierüber keine Gedanken. Die Konsequenz: beim Auslandsgeschäft wird durch eine schlechte oder fehlende Vertragsgestaltung im größem Umfang "Geld verbrannt".
Generell gilt: sobald ein Vertrag nicht auf das nationale Gebiet beschränkt bleibt (Vertragspartner im Ausland, Lieferungen im Ausland) können grundsätzlich alle Rechte der Länder Anwendung finden, mit denen der Vertrag Berührung hat. Gerade im Vertragrecht gibt es aber erhebliche Möglichkeiten, im Vorfeld durch geschickte Vertragsgestaltung hierauf Einfluss zu nehmen. Neben der Vertragsgestaltung ist insbesondere die Festlegung wichtig, wo bestimmte Streitigkeiten durchgeführt werden sollen (auch wenn man hieran häufig beim Vertragsbeginn gar nicht denkt!). Dies kann ein staatliches Gericht, aber auch ein Schiedgericht. Diese Dinge sollten sorgfältig erwogen werden.
Als exportierendes Unternehmen kommen Sie aber auch regelmäßig mit dem materiellen Auslandrecht in Berührung. In vielen Fällen kommt es dann zu einem Sprachproblem. Wir helfen Ihnen an dieser Stelle gerne, ggf. unter Hinzuziehung eines Kooperationspartners aus dem jeweils betreffenden Land. Wir können Ihnen einen Ansprechpartner vermitteln, aber auch Ihr Ansprechpartner bleiben. Was sinnvoll ist, entscheiden wir im Einzelfall gemeinsam mit Ihnen.